Honorarsätze:
Mein Honorar für eine 60-minütige Sitzung im Rahmen einer Psychotherapie beläuft sich auf 120,00 €. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Auch wenn Sie privat krankenversichert sind und der Heilpraktiker für Psychotherapie in Ihrem Vertrag abgedeckt ist, kann eine private Zuzahlung notewendig werden. Ich kann nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Deshalb stelle ich das Honorar privat in Rechnung. Eine Erstattung über die private Krankenversicherung ist möglich. Wenn Sie sicher gehen möchten, kontaktieren Sie im Vorfeld Ihre Versicherung (ggf. Beihilfe). Natürlich können Sie auch als Selbstzahler Psychotherapie bei mir in Anspruch nehmen. Dann ist und bleibt das Ihre reine Privatsache (siehe Erläuterung unten).
Für eine Paartherapie werden 90 Minuten veranschlagt. Das Honorar beträgt 190,00 Euro. Familiengespräche unterliegen dem gleichen Honorarsatz. Für 60 Minuten Coaching wird ein Honorar von 120,00 Euro berechnet.
Paar- und Familientherapie sowie Coaching und Beratung werden weder von den gestztlichen noch von den privaten Krankenversicherungen übernommen und werden deshalb privat (Beratung und Coaching ggf. über Ihr Unternehmen) in Rechnung gestellt. Die Beträge können ggf. steuerlich geltend gemacht werden.
Sitzungen, die die vereinbarte Dauer aus gegebenen Anlässen überschreiten, werden anteilig entsprechend nachberechnet.
Terminabsagen bis zu 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin sind kostenfrei. Bei später erfolgten Terminabsagen stelle ich ein Ausfall-Honorar in voller Höhe in Rechnung, da die Termine immer exklusiv sind und in der Kürze der Zeit erfahrungsgemäß nicht neu vergeben werden können.
Sollten Sie sich entscheiden privat zu honorieren, können Sie meine Leistung ggf. im Rahmen Ihrer Einkommens-Steuererklärung geltend machen und über diesen Weg eine Ersparnis erreichen.
Die Abstände zwischen den Sitzungen können durchaus variieren und auch größer sein. Bewährt hat sich ein Abstand von zwei bis vier Wochen, so dass für Selbstzahler der finanzielle Aufwand überschaubar bleiben kann.
Vorteile für Selbstzahler:
Keine Dokumentation Ihrer Daten bei der Krankenkasse oder anderen offiziellen Behörden, die Ihnen in der Zukunft Komplikationen bereiten könnten. Das betrifft insbesondere den Wechsel in eine andere Krankenversicherung, den Abschluss einer Lebensversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Verbeamtung. Psychische Diagnosen können hier zur Ablehnung führen.
Bei privat finanzierter Psychotherapie sind Sie nicht dazu verpflichtet, hierzu gegenüber den Versicherungen Angaben zu machen. Es ist und bleibt also Ihre ganz persönliche Angelegenheit. Es werden keine psychischen Diagnosen aktenkundig. Ich unterliege als Heilpraktiker für Psychotherapie der "ärztlichen Schweigepflicht".