Honorarsätze:
Mein Honorar für eine 60-minütige Sitzung im Rahmen einer Psychotherapie beläuft sich auf 120,00 €. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Auch wenn Sie privat krankenversichert sind und der Heilpraktiker für Psychotherapie in Ihrem Vertrag mit abgedeckt ist, kann eine private Zuzahlung - je nach Leistung - von bis zu 28,00 Euro notwendig werden.
Ich bin kein Kassen-Therapeut und stelle das Honorar deshalb privat in Rechnung. Ein Kostenersatz bzw. eine teilweise Erstattung von psychotherapeutischen Einzelgesprächen über die private Krankenversicherung ist möglich. Um sicher zu gehen kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung (ggf. Beihilfe) und fragen nach, ob der Heilpraktiker für Psychotherapie in Ihrem Vertrag inkludiert ist. Natürlich können Sie auch als Selbstzahler oder Teilselbstzahler Psychotherapie bei mir in Anspruch nehmen (Vorteile: siehe unten).
Paar- und Familientherapie sowie Coaching und Beratung sind immer Prviatleistungen. Für 60 Minuten Coaching wird ein Honorar von 120,00 Euro berechnet. Für 75 Minuten Paar- und Familientherapie wird ein Honorar von 160,00 € vereinbart.
Sitzungen, die die vereinbarte Dauer aus gegebenen Anlässen überschreiten, werden anteilig entsprechend nachberechnet.
Terminabsagen bis zu 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin sind kostenfrei. Bei später erfolgten Terminabsagen stelle ich ein Ausfall-Honorar in Rechnung, da die Termine immer exklusiv sind und in der Kürze der Zeit erfahrungsgemäß nicht neu vergeben werden können.
Sollten Sie sich entscheiden privat zu honorieren, können Sie meine Leistung ggf. im Rahmen Ihrer Einkommens-Steuererklärung geltend machen und über diesen Weg eine Ersparnis erreichen.
Die Abstände zwischen den Sitzungen können durchaus variieren und auch größer sein. Bewährt hat sich ein Abstand von zwei bis vier Wochen, so dass für Selbstzahler der finanzielle Aufwand überschaubar bleiben kann.
Vorteile für Selbstzahler:
Keine Dokumentation Ihrer Daten bei der Krankenkasse oder anderen offiziellen Behörden, die Ihnen in der Zukunft Komplikationen bereiten könnten. Das betrifft insbesondere den Wechsel in eine andere Krankenversicherung, den Abschluss einer Lebensversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Verbeamtung. Psychische Diagnosen können hier zur Ablehnung führen.
Bei privat finanzierter Psychotherapie sind Sie nicht dazu verpflichtet, hierzu gegenüber den Versicherungen Angaben zu machen. Es ist und bleibt also Ihre ganz persönliche Angelegenheit. Es werden keine psychischen Diagnosen aktenkundig. Ich unterliege als Heilpraktiker für Psychotherapie der "ärztlichen Schweigepflicht".